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Boris Birr Ingenieurges. mbH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Boris Birr Ingenieurges. mbH (AGB)

1. Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen der Boris Birr Ingenieurges. mbH liegen diese Geschäftsbedingungen zu Grunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Boris Birr Ingenieurges. mbH.

2. Preise

Erfolgt die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss – bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlichrechtlichen Sondervermögen oder Kaufleuten, bei denen der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört, später als 2 Monate nach Vertragsabschluss – so ist die Boris Birr Ingenieurges. mbH berechtigt, eine angemessene Erhöhung des Kaufpreises unter der Voraussetzung zu verlangen, dass sich die bei Vertragsabschluss gegebenen, für die Bestimmung des Kaufpreises maßgeblichen Verhältnisse, insbesondere der Lieferpreis des Herstellers, Importeurs und/oder Kosten für Material, Löhne und Gehälter verändert haben sollten. Der Käufer, aber auch die Boris Birr Ingenieurges. mbH, können vom Vertrag zurücktreten, sofern Preisänderungen mehr als 5% des Kaufpreises betragen. Dieses Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Tatsachen durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Schadenersatzansprüche sind im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts ausgeschlossen, es sei denn, der Boris Birr Ingenieurges. mbH fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

3. Lieferung

a. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut zu vereinbaren.
b. Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist die Boris Birr Ingenieurges. mbH schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt die Boris Birr Ingenieurges. mbH in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz des Vertragsschadens nur verlangen, wenn der Boris Birr Ingenieurges. mbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Käufer kann im Falle des Verzugs der Boris Birr Ingenieurges. mbH auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; dieser beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit auf 5% des Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, steht ihm ein Schadensersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Boris Birr Ingenieurges. mbH zu. Der Anspruch auf Lieferung ist in den Fällen dieses Absatzes ausgeschlossen. Wird der Boris Birr Ingenieurges. mbH, während sie im Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet sie gleichwohl nach Maßgabe der beiden voran stehenden Absätze, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten sein würde.
c. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt die Boris Birr Ingenieurges. mbH bereits mit Überschreitungen des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 3b Absatz 1 Satz 3, Absatz 2 sowie Absatz 3.
d. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die in Ziffern 3a und 3b genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
e. Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen usw. des Kaufgegenstandes sind Vertragsinhalt; sie sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand gemäß Ziffer 6a fehlerfrei ist, es sei denn, dass eine ausdrückliche Zusicherung gegeben ist. Sofern die Boris Birr Ingenieurges. mbH oder der Hersteller/Importeur zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein hieraus keine Rechte abgeleitet werden.

4. Gefahrenübergang/Versand

a. Ist der Käufer Kaufmann, der nicht zu den in § 4 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt als Erfüllungsort der Sitz der Boris Birr Ingenieurges. mbH.
In den übrigen Fällen, und insoweit ergänzend zu Satz 1, gilt, dass der Käufer das Recht hat, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang einer Bereitstellungsanzeige die Kaufsache am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen, und die Pflicht, innerhalb dieser Frist die Kaufsache abzunehmen.
Wird die Kaufsache auf Wunsch des Käufers an einem anderen Ort als am Sitz der Boris Birr Ingenieurges. mbH ausgeliefert, so erfolgt der Gefahrenübergang, sobald die Kaufsache dem Transportunternehmen übergeben worden ist und das Lager der Boris Birr Ingenieurges. mbH verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Boris Birr Ingenieurges. mbH die Transportkosten übernommen hat. Der Abschluss von Transport- oder sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen.
b. Bleibt der Käufer mit der Abnahme der Kaufsache länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so kann die Boris Birr Ingenieurges. mbH dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass sie nach Ablauf dieser Frist die Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist die Boris Birr Ingenieurges. mbH berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
c. Verlangt die Boris Birr Ingenieurges. mbH Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Boris Birr Ingenieurges. mbH einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
Macht die Boris Birr Ingenieurges. mbH von den Rechten gemäß Ziffer 4b und 4c keinen Gebrauch, kann sie über die Kaufsache frei verfügen und anderen Stellen eine gleichartige Kaufsache zu den Vertragsbedingungen liefern.

5. Zahlung/Zahlungsverzug

Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe der Kaufsache – spätestens jedoch 8 Tage nach Zugang der Bereitstellungsanzeige – und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig.
Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwaiger Wechsel – sofort zur Zahlung fällig, wenn
a. der Kunde, der nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mindestens mit zwei aufeinanderfolgenden Raten
ganz oder teilweise in Verzug gerät und der Betrag, mit dessen Zahlung er in Verzug ist, mindestens 1/10 des Kaufpreises beträgt;
b. der Kunde, der als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist, mit einer Rate 14 Tage in Verzug kommt, er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt ist. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
Gegen die Ansprüche der Boris Birr Ingenieurges. mbH kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Kommt der Kunde mit Zahlungen – bei Vereinbarung von Teilzahlungen mit zwei aufeinanderfolgenden Raten – in Verzug, so kann die Boris Birr Ingenieurges. mbH dem Kunden schriftlich eine Nachfrist setzen mit der Erklärung, dass sie nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung dieses Vertrages durch den Kunden ablehne. Nach erfolglosem Ablauf ist die Boris Birr Ingenieurges. mbH berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Verzugszinsen werden mit 2% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, jeweils zzgl. Umsatzsteuer. Sie sind höher oder geringer anzusetzen, wenn die Boris Birr Ingenieurges. mbH eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist.
Wenn die Zahlungstermine und -fristen ohne rechtmäßigen Grund nicht eingehalten werden oder eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, beispielsweise durch die Information unseres Kreditversicherers, der Euler Hermes AG, bekannt wird, kann die Boris Birr Ingenieurges. mbH bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Arbeiten Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Boris Birr Ingenieurges. mbH berechtigt, auch während eines vorliegenden Auftrags die Fortsetzung der Arbeiten ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung der Vergütung und vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

6. Gewährleistung

a. Die Boris Birr Ingenieurges. mbH leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Typs der Kaufsache entsprechende Fehlerfreiheit. Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und/oder Mengenabweichungen sind, soweit es sich dabei um offensichtliche Mängel handelt, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 2 Wochen nach Erhalt der Ware, bei der Boris Birr Ingenieurges. mbH geltend zu machen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Übergabe der Ware, soweit im Einzelfall nicht abweichend geregelt.
b. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt ausschließlich durch Nachbesserung. Für die Abwicklung gilt folgendes:
aa. Der Käufer hat die Ansprüche bei der Boris Birr Ingenieurges. mbH geltend zu machen. Auf Wunsch der Boris Birr Ingenieurges. mbH ist die beanstandete Kaufsache in Originalverpackung unter Angabe der Beanstandung und gegebenenfalls des benutzten Gerätetyps unverzüglich an die Boris Birr Ingenieurges. mbH einzusenden.
bb. Nachbesserungen erfolgen nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile oder Berechnung der hierzu notwendigen Lohn-, Material- und Frachtkosten. Ersetzte Teile werden Eigentum der Boris Birr Ingenieurges. mbH.
cc. Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist der Kaufsache Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geleistet.
dd. Wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann oder für den Käufer weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
c. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn die aufgetretenen Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass
  • der Käufer einen Fehler nicht gemäß Ziffer 6b aa angezeigt und unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben
    hat oder
  • der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder
  • die Kaufsache zuvor in einem anderen Betrieb als dem der Boris Birr Ingenieurges. mbH instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist oder
  • in die Kaufsache Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung die Boris Birr Ingenieurges. mbH nicht genehmigt hat oder
  • die Kaufsache durch den Käufer oder Dritte in sonstiger von der Boris Birr Ingenieurges. mbH nicht genehmigter Weise verändert worden ist.
    Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
d. Kommt die Boris Birr Ingenieurges. mbH mit der Nachbesserung in Verzug, steht dem Käufer das Recht zu, den Ausgleich einer noch offenen Kaufpreisforderung in angemessenem Umfang bis zum Ende der Nachbesserung zu verweigern.
e. Soweit Programme (Software) zum Lieferumfang gehören, gelten folgende zusätzlichen Sonderbestimmungen:
aa. Alle selbsterstellten Programme werden sorgfältig erstellt und geprüft. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Fehler in Datenverarbeitungsprogrammen unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
Die Firma Boris Birr Ingenieurges. mbH gewährleistet jedoch ein Programm, welches im Sinne der Programmbeschreibung brauchbar ist.
bb. Die Firma Boris Birr Ingenieurges. mbH leistet Gewähr dafür, dass der Programmträger bei der Übergabe bzw. Versendung keine Material- und/oder Herstellungsfehler hat.
cc. Sollte ein Programmträger gleichwohl fehlerhaft sein und wird der Mangel nicht in angemessener Zeit, beispielsweise durch Umtausch, gegenstandslos, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
dd. Eine weitergehende Gewährleistung ist aus technischen Gründen ausgeschlossen. Insbesondere übernimmt die Firma Boris Birr Ingenieurges. mbH keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten. Auch übernimmt die Firma Boris Birr Ingenieurges. mbH keine Gewähr für die Auswahl, die Installation und die Nutzung sowie die damit beabsichtigten Ergebnisse der Software, es sei denn, dieser Leistungsumfang ist gesondert vereinbart.

7. Lizenz

Soweit die Boris Birr Ingenieurges. mbH selbst Inhaber der Lizenzrechte ist, gilt folgende Regelung:
a. Die Boris Birr Ingenieurges. mbH gewährleistet dem Kunden gegen Bezahlung der vereinbarten Vergütung die nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, die Software und Dokumentation zu benutzen.
b. Die Boris Birr Ingenieurges. mbH gewährt dem Kunden weiter gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung die nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz, das ihm von der Boris Birr Ingenieurges. mbH zur Verfügung gestellte Know-how zu benutzen.
c. Der Kunde wird die Software nur auf der in der Übernahmeerklärung aufgeführten Hardware und auf den von der Boris Birr Ingenieurges. mbH freigegebenen Programmträgern benutzen. Er wird Software und Dokumentation vertraulich behandeln und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen treffen, um sie vor unbefugter Bekanntgabe zu schützen. Es ist dem Kunden insbesondere ohne schriftliche Einwilligung oder Anweisung der Boris Birr Ingenieurges. mbH nicht gestattet, Software und/oder Dokumentation ganz oder teilweise zu kopieren. Die Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Boris Birr Ingenieurges. mbH ist unzulässig.
d. Ziffer 7c gilt entsprechend für die Benutzung von Know-how der Boris Birr Ingenieurges. mbH.
e. Der Kunde ist berechtigt, auf seine Kosten und Gefahr mit schriftlicher Einwilligung der Boris Birr Ingenieurges. mbH die Software und Dokumentation für seine speziellen Zwecke anzupassen und zu verändern, sofern die Lizenzbedingungen der Hersteller dies zulassen. Die Boris Birr Ingenieurges. mbH wird dabei gegebenenfalls gegen besondere Berechnung Unterstützung gewähren. Auch die vom Kunden geänderten Teile der Software und der Dokumentation unterliegen weiter den Bestimmungen des Vertrages.

8. Haftung

a. Ist der Kunde kein Kaufmann oder gehört der Vertrag nicht zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so ist die Haftung der Boris Birr Ingenieurges. mbH ausgeschlossen für Schäden, die auf einer mit gewöhnlicher Fahrlässigkeit begangenen Vertragsverletzung
  • der Boris Birr Ingenieurges. mbH selbst
  • eines gesetzlichen Vertreters der Boris Birr Ingenieurges. mbH oder
  • eines Erfüllungsgehilfen der Boris Birr Ingenieurges. mbH beruht
.

Der Haftungsausschluss von Ziffer 8a gilt nicht, wenn es sich bei der vertraglichen Verpflichtung um eine wesentliche Vertragspflicht handelt.
b. Im übrigen ist die Haftung der Boris Birr Ingenieurges. mbH begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Durchschnittschaden; als solcher gilt höchstens der Betrag des Entgelts der konkreten Lieferung oder Leistung.
c. Ist der Kunde Kaufmann oder gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so haftet die Boris Birr Ingenieurges. mbH ausschließlich
aa. in voller Höhe bei eigenem grobem Verschulden, bei grobem Verschulden der gesetzlichen Vertreter und bei grobem Verschulden leitender Angestellter; außerdem:
bb. dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; außerdem:
cc. außerhalb der in bb. genannten Pflichten dem Grunde nach bei grobem Verschulden eines einfachen Erfüllungsgehilfen.
Bei den letztgenannten Fallgruppen bb. und cc. ist die Haftung der Boris Birr Ingenieurges. mbH begrenzt auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; als solcher gilt höchstens der Betrag des Entgelts der konkreten Lieferung oder Leistung.
d. Die unter Ziffer 8 (Haftung) in dieser Vorschrift getroffenen Haftungsbeschränkungen gelten für sämtliche Schäden, insbesondere für Schäden aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten, Beratungspflichten und aus positiver Forderungsverletzung.
e. Die gleichen Regelungen gelten für Schäden bei Nachbesserung.
f. Die Rechte des Kunden aus Gewährleistung gem. Ziffer 6 bleiben unberührt.
g. Die Ansprüche wegen Lieferverzögerungen sind in Ziffer 3b abschließend geregelt.

9. Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der der Boris Birr Ingenieurges. mbH aufgrund des Vertrags zustehenden Forderung Eigentum der Boris Birr Ingenieurges. mbH. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die die Boris Birr Ingenieurges. mbH gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen und sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für alle Forderungen, die die Boris Birr Ingenieurges. mbH aus ihren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Kunden hat.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus den Geschäftsbedingungen fristgerecht nachkommt.
Hat der Käufer auf von der Boris Birr Ingenieurges. mbH gelieferten und noch im Eigentum der Boris Birr Ingenieurges. mbH stehenden Datenträgern Daten aufgenommen, so bleibt das Eigentum der Boris Birr Ingenieurges. mbH davon unberührt.
Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware steht der Boris Birr Ingenieurges. mbH der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhe des dem Käufer berechneten Verkaufspreises einschl. MWSt zu. Der Käufer verwahrt die Sache unentgeltlich für die Boris Birr Ingenieurges. mbH.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Boris Birr Ingenieurges. mbH eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung der Boris Birr Ingenieurges. mbH beeinträchtigende, Überlassung des Kaufgegenstandes sowie seine Veränderung zulässig, soweit dies nicht nach dem voran stehenden Absatz dem Käufer erlaubt ist.
Der Käufer tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung bzw. Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten gegen den Drittschuldner bis zur Höhe des Rechnungsbetrages mit der Befugnis der Einziehung der Forderung schon jetzt sicherheitshalber an die Boris Birr Ingenieurges. mbH ab. Die Boris Birr Ingenieurges. mbH nimmt die Abtretung schon jetzt an. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe der Forderungen der Boris Birr Ingenieurges. mbH um mehr als 20 %, wird die Boris Birr Ingenieurges. mbH insoweit die Sicherung nach ihrer Wahl auf Verlangen des Käufers freigeben.
Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an die Boris Birr Ingenieurges. mbH abgetretenen Forderungen einzuziehen; dies geschieht nur treuhänderisch und auf Rechnung der Boris Birr Ingenieurges. mbH. Die eingezogenen Erlöse stehen daher der Boris Birr Ingenieurges. mbH zu und sind an diese abzuliefern.
Auf Verlangen der Boris Birr Ingenieurges. mbH ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekanntzugeben und die zur Geltendmachung der Rechte der Boris Birr Ingenieurges. mbH gegen den Drittkäufer erforderlichen Auskünfte zu geben.
Der Käufer hat der Boris Birr Ingenieurges. mbH den Zugriff oder jede Beeinträchtigung der Rechte der Boris Birr Ingenieurges. mbH durch Dritte auf die Vorbehaltsware oder die an die Boris Birr Ingenieurges. mbH abgetretenen Forderungen unverzüglich mitzuteilen und die Boris Birr Ingenieurges. mbH in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.
Die Kosten der Maßnahmen zur Erhaltung oder Sicherstellung des Eigentums der Boris Birr Ingenieurges. mbH trägt der Käufer.

10. Übertragung

Die Boris Birr Ingenieurges. mbH ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten oder aber auch nur einzelne Rechte und Pflichten daraus an Dritte zu übertragen. Der Kunde genehmigt bereits im voraus eine solche Übertragung und stimmt einer Abtretung der Ansprüche und einer Übertragung der Pflichten durch seine Unterschriftsleistung auf dem Vertrag zu.

11. Rückgaberecht, Widerrufsrecht

Gemäß Fernabsatzgesetz können private Käufer alle Artikel ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt kosten- und risikolos zurücksenden. Mit der Rücksendung wird der Kaufvertrag hinfällig. Ist die Rückgabe per Post nicht möglich, genügt die Absendung des Rücknahmeverlangens innerhalb dieses Zeitraums auf einem dauerhaften Datenträger. Die Kosten der Rücksendung trägt die Boris Birr Ingenieurges. mbH, soweit der Warenwert der rückgesandten Ware 40 Euro übersteigt. Bereits geleistete Zahlungen werden innerhalb von 30 Tagen ab Eingang der Rücksendung bzw. des Rücksendeverlangens an den Kunden zurückerstattet. Von dem Rückgaberecht ausgeschlossen sind Batterien, Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, sowie Sonderbestellungen, z.B. spezielle für den Kunden bestellte Ersatzteile. Wird die Ware durch den Kunden oder eine ihm zuzurechnende Person schuldhaft zerstört, beschädigt oder durch Benutzung in ihrem Wert gemindert, so hat der Kunde den Wert der Waren oder die Wertminderung zu ersetzen. Das Widerrufsrecht gilt nicht, wenn das Rechtsgeschäft einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zugeordnet werden kann (§13 BGB).

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die Vertragsparteien vereinbaren den Sitz der Boris Birr Ingenieurges. mbH als Gerichtsstand und Erfüllungsort für den Fall, dass:
a. die Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind;
b. eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat;
c. der im Klageweg in Anspruch zu nehmende Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der gesetzlich geregelte Gerichtsstand für die Einleitung eines Mahnverfahrens bleibt von dieser Regelung unberührt.

13. Schlussbestimmung

Die Boris Birr Ingenieurges. mbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser, erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gültige Bestimmung, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


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