Achtung: Die neuen Regeln zur Arbeitsstättenverordnung sind in Kraft!

die bisher anzuwendenden Arbeitsstättenrichtlinien 7/3 „Künstliche Beleuchtung" und 41/3 „Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien" wurden aufgehoben. Ab sofort ist die Arbeitsstättenregel ASR A3.4 „Beleuchtung" umzusetzen. Sie müssen u. a. folgende neue Anforderungen berücksichtigen:

Erstmals wird ein verbindlicher Tageslichtquotient geregelt. Die Nennbeleuchtungsstärke basierend auf DIN 5035-1 mit ihren relativ lockeren Anforderungen an Wartung und Anlagenzustand darf nicht mehr angewendet werden. Stattdessen gilt der neue Mindestwert (gemäß DIN EN 12464), der ständig garantiert werden muss. Das kann bedeuten, dass die Beleuchtungsanlage größer ausgeführt werden muss. Außerdem wurden die Beleuchtungsanforderungen für Arbeitsräume, Arbeitsplätze und Tätigkeiten überarbeitet.



Eingestellt am 23.08.2011 von B.Birr
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