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Neues aus der Sicherheitstechnik
Ein neues Gesetz der Bundesregierung soll die heimliche Videoüberwachung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz künftig untersagen
Mit wissen der Mitarbeiter soll die sichtbare Installation von Überwachungskameras am Arbeitsplatz und im Betreib aber nach wie vor zulässig sein. Damit bleibt die Überwachung mit IP Kameras im gewerblichen Umfeld, neben der Alarmanlage, das technische Hilfsmittel um sich vor Einbruch zu schützen und die Sicherheit im Betreib auf hohem Niveau zu gewährleisten. Durch den richtigen Einsatz von Überwachungstechnik bleibt die Privatsphäre der Mitarbeiter unangetastet und gleichzeitig können mögliche Eindringlinge durch die elektronische Bildauswertung der Netzwerkkameras z.B. schon außerhalb der Gebäudehülle erfassen und so frühzeitig einer Kontrolle zugeführt werden.
Hohen Nutzen und Kostenvorteile liefern die Netzwerkkameras durch das Verwenden der meist vorhandenen Netzwerkinfrastruktur und durch das hohe Maß an Zusatzfunktionen wie Bewegungsmelder, Lautsprecher und Mikrofon die so weitere Elektro Installationen unnötig werden lassen.
Eingestellt am 18.09.2010 von B.Birr
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