Betreib, Erst- und Wiederholungsprüfungen von elektrischen Geräten, Maschinen und Anlagen nach ArbSchG, BetrSichV, TRBS, BGV- A3, DIN VDE-Normen 0100-600, 0105-100, 0701-0702 und 0113-1 und EG-Maschinenrichtlinie

Betreib, Erst- und Wiederholungsprüfung von ortsfesten elektrischen Anlagen und Maschinen sowie ortsveränderlichen elektrischen Geräten, Arbeits- und Betriebsmittel nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordung (BetrSichV), Technische Regeln betriebliche Sicherheit (TRBS), Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV- A3), DIN VDE-Normen 0100-600, 0105-100, 0701-0702, 0113-1 und EG-Maschinenrichtlinie.

Das regelmäßige Prüfen elektrischer Anlagen, ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Geräte und elektrischer Maschinen nach ArbSchG, BetrSichV, TRBS, BGVA3, DIN VDE-Normen und Maschinenrichtlinie gehört zu den wesentlichen Arbeitgeberpflichten nach §§3-12, 14 ArbSchG bzw. zu den Pflichten der verantwortlichen Person nach §13 ArbSchG. Die Einhaltung dieser Rechtspflicht ist Grundlage für die Arbeitssicherheit der in den Betrieben, Institutionen und Behörden tätigen Personen. Verantwortlich für die Durchführung der Prüfung ist der jeweilige Unternehmer oder Leiter der Organisation. Er kann diese Verantwortung je nach Unternehmensgröße an eine interne oder externe verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) oder bei größeren Organisationsstrukturen an eine verantwortliche technische Führungskraft (VTFK) übertragen.
Die VEFK und die VTFK sorgen für eine rechtssichere Organisationsstruktur und ein effizientes Risikomanagement. Sie berät im Bereich Technik, Struktur und Strategie. Sie organisiert, delegiert und kontrolliert die Prüffristen, Prüfungen u. Maßnahmen.

Qualifikation im Arbeitsumfeld Elektrosicherheit:

  • Laie: gemäß DIN VDE 0105-100
  • EuP: elektrotechnisch unterwiesene Person
  • EFK ffT: Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
  • GE/FA: Geselle/Facharbeiter (nach Ausbildungsabschluss)
  • EFK: Elektrofachkraft (nach erfolgter Einarbeitung)
  • EFK SK: Elektrofachkraft mit Spezialkenntnissen
  • AV: Arbeitsverantwortlicher (EFK, EFK ffT oder EuP)
  • EFK ANLV: Anlagenverantwortlicher (EFK)
  • VEFK: verantwortliche Elektrofachkraft (nach DIN VDE 1000-10)
  • VTFK: verantwortliche technische Führungskraft
Aufgaben des VEFK und VTFK:
  • Anwendung der rechtlichen Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Vorschriften)
  • Schaffung einer rechtssicheren Organisationsstruktur (Verantwortlichkeiten)
  • Management innerer Risiken (Technik)
  • Gefährdungsanalyse, Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmenplan
  • Definition von Ausstattungen und Standards(Werksnormen)
  • Erfüllt die Koordinierungspflicht beim Einsatz von Fremdfirmen (DIN VDE 0105)
Organisation des Prüfwesen:
  • Auswahl, Qualifikation, Schulung und Unterweisung von internen u externen Mitarbeitern
  • Auswahl von Prüf- und Messverfahren
Durchführung der Prüfungen:
  • Besichtigen, Erproben und Messen Auswertung und Dokumentation der Prüfergebnisse.
  • Ableitung u. Definition der Prüffristen, der Schutzmaßnahmen und der Schutzeinrichtungen.
  • Lösen von speziellen Praxisproblemen.
Ich hoffe mit meinen Ausführungen einen Beitrag geleistet zu haben und stehe Ihnen für weitere Fragen und Aufgaben gern zur Verfügung.

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Eingestellt am 16.07.2012 von B.Birr
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