EU verbietet ab 24.02.23 Kompaktleuchtstofflampen und ab 24.08.23 T5 und T8 Röhren

Die Europäische Union (EU) hat die gesetzlichen Regelungen für Leuchtmittel und Elektro-/Elektronikgeräte überarbeitet. Die Umsetzung dieser Neuerungen bedeutet das Ende für konventionelle Leuchtstofflampen, denn mit der jüngsten Verordnung nimmt die EU ab Februar 2023 verschiedene konventionelle Lampen mit Quecksilber-Bestandteilen vom Markt. Kompaktleuchtstofflampen dürfen ab 24.02.2023 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, T5 und T8 Röhren dann ab 24.08.2023. Der hiermit beschlossene Wechsel auf effiziente LED-Beleuchtung wirkt sich nicht nur positiv auf die CO2-Bilanz aus, sondern bietet auch erhebliche Einsparpotentiale bei den Stromkosten.

Eingestellt am 31.01.2023 von B.Birr
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)