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EU verbietet ab 24.02.23 Kompaktleuchtstofflampen und ab 24.08.23 T5 und T8 Röhren
Die Europäische Union (EU) hat die gesetzlichen Regelungen für Leuchtmittel und Elektro-/Elektronikgeräte überarbeitet. Die Umsetzung dieser Neuerungen bedeutet das Ende für konventionelle Leuchtstofflampen, denn mit der jüngsten Verordnung nimmt die EU ab Februar 2023 verschiedene konventionelle Lampen mit Quecksilber-Bestandteilen vom Markt. Kompaktleuchtstofflampen dürfen ab 24.02.2023 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden, T5 und T8 Röhren dann ab 24.08.2023. Der hiermit beschlossene Wechsel auf effiziente LED-Beleuchtung wirkt sich nicht nur positiv auf die CO2-Bilanz aus, sondern bietet auch erhebliche Einsparpotentiale bei den Stromkosten.
Eingestellt am 31.01.2023 von B.Birr
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