Neuregelung des Erneuerbare Energien Gesetzes

Die Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes tritt zum 01.01.2012 in Kraft. Sie ermöglicht bereits Unternehmen mit mehr als 1 GWh (bisher 10 GWh) Stromverbrauch und einem Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung von mindestens 14% (bisher 15%) eine Reduzierung der EEG-Abgabe, die momentan immerhin 3,54 ct/kWh beträgt. Außerdem wurde festgeschrieben, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2020 auf 35% und bis 2050 auf 80 % gesteigert werden soll.


Eingestellt am 23.09.2011 von B.Birr
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