Energieverbrauchsrelevante Produkte Gesetz in Kraft getreten

Berlin, 25.11.2011, Heute tritt das Gesetz zur Novellierung des Energiebetriebene-Produkte-Gesetzes (EBPG) in Kraft. Damit wird die neugefasste Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) der Europäischen Union in deutsches Recht umgesetzt und der Gesetzestitel in "Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)" geändert.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Jochen Homann: "Energieeffizienz ist ein wichtiger Baustein der Energiewende und eine Chance für unsere heimischen Hersteller. Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz von Produkten. Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit werden in einer Marktwirtschaft am wirksamsten verbessert, wenn sie sich im fairen Wettbewerb durchsetzen. Die dem EVPG zugrunde liegende Ökodesign-Richtlinie schafft dafür europaweit einheitliche Voraussetzungen. Für deutsche Hersteller, die in Sachen Energie- und Ressourceneffizienz schon heute in vielen Bereichen Marktführer sind, bieten Effizienzstandards die Chance, weitere Marktanteile zu gewinnen und neue Märkte zu erschließen. Grundvoraussetzung für fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt ist eine effektive Überwachung europäischer Produktvorschriften. Dafür legt das heute in Kraft getretene Gesetz ein stabiles Fundament."

Weiterführende Informationen:

Die Richtlinie 2009/125/EG hat den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie (2005/32/EG) von energiebetriebenen auf energieverbrauchsrelevante Produkte erweitert. Die Richtlinie erlaubt der EU-Kommission, Mindestanforderungen für die umweltgerechte Gestaltung dieser Produkte festzulegen. Dadurch soll der Energieverbrauch gesenkt, der Materialaufwand vermindert und die Belastung mit Schadstoffen reduziert werden. Zugleich wird ein Beitrag zur Sicherheit der Energieversorgung geleistet. Mit der Gesetzesnovelle werden zudem einige Vorschriften des EBPG zu Marktüberwachung und Akkreditierung an die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 angepasst. Dadurch erhalten die zuständigen Behörden der Länder verbesserte Befugnisse für die Überprüfung von Produkten aus dem In- und Ausland.

Das BMWi setzt sich bei der Umsetzung der Richtlinie für technologieneutrale Produktanforderungen ein, die technisch machbar, wirtschaftlich vertretbar und ökologisch sinnvoll sind. Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Sie haben Fragen?

Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Daten, die Sie in dieses Kontaktformular eintragen, an uns gesendet und elektronisch zur Kommunikation gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Name:
E-Mail:
Telefon:
Spamschutz - bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein:
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?
Nachricht:


Eingestellt am 28.11.2011 von B.Birr
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)